Arbeitszeiterfassung 2026: Was die ArbZG-Reform bringt.
Das Arbeitszeitgesetz steht vor der größten Reform seit Jahren: Der Gesetzentwurf wird für Juni 2026 erwartet. Geplant sind mehr Flexibilität durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit – und im Gegenzug die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung.
Elektronische Erfassung wird Pflicht
Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten sollen Arbeitszeiten künftig elektronisch erfassen müssen – Beginn, Ende und Dauer, idealerweise noch am selben Tag.
Wöchentlich statt täglich
Statt der starren 8-Stunden-Grenze pro Tag soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Einzelne Arbeitstage bis zu zwölf Stunden werden möglich, Ruhezeiten bleiben.
Fristen & Bußgelder
Die Übergangsfristen sind nach Betriebsgröße gestaffelt; Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten bleiben ausgenommen. Bei Verstößen drohen bis zu 30.000 €.
Mehr Flexibilität – und eine klare Dokumentationspflicht.
Neu ist die Pflicht nicht: Schon mit dem Grundsatzurteil des BAG von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die Reform geht zwei Schritte weiter – sie schreibt die elektronische Form vor und koppelt sie an mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten.
Künftig soll nicht mehr die tägliche, sondern die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zählen. Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden wären möglich, solange der Wochendurchschnitt eingehalten wird. Gerade weil die Spielräume größer werden, soll die lückenlose Erfassung eine Ausweitung der Arbeitszeit verhindern. Wer mit flexiblen Modellen wie Schicht- und Dienstplanung arbeitet, braucht dafür eine automatische, belastbare Zeiterfassung.
Statt Excel-Listen oder Stechuhr empfiehlt sich ein System, das Beginn, Ende und Pausen automatisch und manipulationssicher dokumentiert – per App, Laptop oder Browser, auch aus dem Homeoffice. Eine digitale Zeiterfassung speichert die Daten DSGVO-konform und cloudbasiert auf Servern in Deutschland – und macht aus der gesetzlichen Pflicht einen echten Effizienzgewinn.
Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ab wann gilt die neue Pflicht?
Müssen auch kleine Betriebe elektronisch erfassen?
Welche Übergangsfristen sind geplant?
Was ändert sich an der Höchstarbeitszeit?
Wie erfasse ich Arbeitszeiten rechtssicher?
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Wer jetzt digital erfasst, ist für die Reform vorbereitet.
Mit Flow Office erfasst Du Arbeits-, Pausen- und Projektzeiten automatisch – per App, Laptop oder Browser, auch aus dem Homeoffice. Die Daten werden lückenlos, manipulationssicher und DSGVO-konform auf Servern in Deutschland gespeichert.
So wird aus der gesetzlichen Pflicht ein Vorteil: Erfasste Zeiten lassen sich direkt für die statistische Auswertung von Unternehmenskennzahlen nutzen – etwa um zu sehen, welche Aufgabe im Schnitt wie lange dauert, und diese Werte in Angebotserstellung und Kalkulation einfließen zu lassen.

