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Arbeitsrecht · 5 Min. Lesezeit

Arbeitszeiterfassung 2026: Was die ArbZG-Reform bringt.

Das Arbeitszeitgesetz steht vor der größten Reform seit Jahren: Der Gesetzentwurf wird für Juni 2026 erwartet. Geplant sind mehr Flexibilität durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit – und im Gegenzug die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung.

Digitale Arbeitszeiterfassung am Tablet – elektronische Zeiterfassung nach der ArbZG-Reform 2026
Die Reform im Überblick

Elektronische Erfassung wird Pflicht

Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten sollen Arbeitszeiten künftig elektronisch erfassen müssen – Beginn, Ende und Dauer, idealerweise noch am selben Tag.

Wöchentlich statt täglich

Statt der starren 8-Stunden-Grenze pro Tag soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Einzelne Arbeitstage bis zu zwölf Stunden werden möglich, Ruhezeiten bleiben.

Fristen & Bußgelder

Die Übergangsfristen sind nach Betriebsgröße gestaffelt; Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten bleiben ausgenommen. Bei Verstößen drohen bis zu 30.000 €.

Was die Reform konkret bedeutet

Mehr Flexibilität – und eine klare Dokumentationspflicht.

Neu ist die Pflicht nicht: Schon mit dem Grundsatzurteil des BAG von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die Reform geht zwei Schritte weiter – sie schreibt die elektronische Form vor und koppelt sie an mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten.

Künftig soll nicht mehr die tägliche, sondern die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zählen. Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden wären möglich, solange der Wochendurchschnitt eingehalten wird. Gerade weil die Spielräume größer werden, soll die lückenlose Erfassung eine Ausweitung der Arbeitszeit verhindern. Wer mit flexiblen Modellen wie Schicht- und Dienstplanung arbeitet, braucht dafür eine automatische, belastbare Zeiterfassung.

Statt Excel-Listen oder Stechuhr empfiehlt sich ein System, das Beginn, Ende und Pausen automatisch und manipulationssicher dokumentiert – per App, Laptop oder Browser, auch aus dem Homeoffice. Eine digitale Zeiterfassung speichert die Daten DSGVO-konform und cloudbasiert auf Servern in Deutschland – und macht aus der gesetzlichen Pflicht einen echten Effizienzgewinn.

App Laptop Tablet Browser
Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ab wann gilt die neue Pflicht?
Noch gilt das bisherige Arbeitszeitgesetz. Der Gesetzentwurf wird für Juni 2026 erwartet; nach Inkrafttreten greifen je nach Betriebsgröße gestaffelte Übergangsfristen.
Müssen auch kleine Betriebe elektronisch erfassen?
Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten sollen ausgenommen bleiben und dürfen weiterhin analog erfassen. Lohnen tut sich eine digitale Lösung trotzdem.
Welche Übergangsfristen sind geplant?
Je größer der Betrieb, desto kürzer die Frist: ab 250 Beschäftigten ein Jahr, bei 50 bis 249 zwei Jahre und bei 10 bis 49 fünf Jahre nach Inkrafttreten.
Was ändert sich an der Höchstarbeitszeit?
Statt maximal acht Stunden pro Tag soll ein wöchentlicher Rahmen von 48 Stunden gelten. Einzelne Tage dürfen länger sein, die gesetzlichen Ruhezeiten bleiben bestehen.
Wie erfasse ich Arbeitszeiten rechtssicher?
Mit einem digitalen System, das Zeiten lückenlos, manipulationssicher und DSGVO-konform speichert – idealerweise gekoppelt an Urlaubs-, Pausen- und Projektzeiten.
Müssen Überstunden jetzt bezahlt werden?
Nein. Die Erfassungspflicht bedeutet nicht automatisch eine Auszahlung. Überstunden können weiterhin auch als Gleitzeit abgebaut werden.
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So wird aus der gesetzlichen Pflicht ein Vorteil: Erfasste Zeiten lassen sich direkt für die statistische Auswertung von Unternehmenskennzahlen nutzen – etwa um zu sehen, welche Aufgabe im Schnitt wie lange dauert, und diese Werte in Angebotserstellung und Kalkulation einfließen zu lassen.

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