Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

flow office GmbH (Stand: 11.11.2025)

Die flow office GmbH (nachfolgend FlowOffice genannt), Beethovenstraße 8, 67098 Bad Dürkheim, stellt den Kunden ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

4. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend.

5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Kunden. Bei Nichtleistung des Kunden wird FlowOffice eine entsprechend längere Frist zur Bearbeitung des Auftrages eingeräumt. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung durch den Auftragnehmer ist dieser berechtigt, die vollständige Vergütung als Schadensersatz geltend zu machen. Der Auftraggeber hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen als die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme.

6. Vor Beginn der Entwicklungsarbeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% der vereinbarten Angebotssumme zur Zahlung durch den Auftraggeber zu stellen. Sollte die Abschlagszahlung nicht fristgerecht bezahlt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Mit den zugesprochenen Revisionsschleifen wird erst begonnen, wenn der Auftraggeber die Abschlagszahlung geleistet hat.

7. Der Vertragsschluss kann sowohl durch einen separat ausgehändigten Softwareentwicklungs-Vertrag zustande kommen, als auch nach Auftragserteilung durch den Kunden. Ein entsprechender Softwareentwicklungs-Vertrag wird erst ab einem Gegenstandswert von mindestens 20.000 € (zzgl. MwSt.) geschlossen. In jedem Fall hat der Kunde das Angebot schriftlich anzunehmen.

§ 3 Abnahme/Vollendung

8. Unternehmer sind nach Fertigstellung der Software innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Software als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.

9. Die Übergabe der Software erfolgt in der Regel in elektronischer Form. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine zusätzliche Dokumentation in schriftlicher Form erstellt werden, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.

10. Eine Abnahme des Werkes erfolgt entweder durch die schriftliche Zustimmung zu dieser Abnahme oder mit Übertragung auf das System des Auftraggebers. Des Weiteren gilt die Abnahme als fingiert, falls der Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der letzten Korrespondenz keine Rückmeldung zum Werk erteilt. In einem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass das Werk als abgenommen gilt, und der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

11. Sonderwünsche, die seitens des Auftraggebers während der begonnenen Entwicklung des Werkes geäußert werden und über den ursprünglich definierten Leistungsrahmen hinausgehen, dürfen vom Auftragnehmer zusätzlich mit bis zu 20% des Auftragsgesamtwertes abgerechnet werden.

§ 4 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung

12. Im Vertrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Gegenstand des Vertrages sind die Analyse/Konzeption, Entwicklung, Programmierung sowie Implementierung einer Software/Anwendung mit Ausnahme datenschutzrechtlicher Richtlinien.

13. FlowOffice ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. FlowOffice ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hier durch keine Nachteile entstehen können. Andernfalls wird der Kunde spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden einer Änderung hierüber informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Änderung mitzuteilen.

14. Die Erbringung der Leistung erfolgt im Rahmen der im Angebot bzw. in Absprache mit dem Kunden festgelegten terminlichen Abschnitte. Stellt der Kunde benötigte Unterlagen für die Auftragsdurchführung nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für FlowOffice die Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Kunden ergeben. Die Verzögerung berechtigt FlowOffice, die Leistungserfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. FlowOffice wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde FlowOffice eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Von FlowOffice vorgeschlagene Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.

15. Gesprächsprotokolle zwischen den Vertragspartnern werden per E-Mail zugänglich gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Woche widersprochen wird.

16. Die Eigentumsrechte an Konzeption, Architektur und Programmierung bleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt, bei FlowOffice.

§ 5 Copyright, Urheberrecht, Nutzungsrecht

17. Das Copyright für von FlowOffice erstellte Software liegt bei FlowOffice. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von FlowOffice weder verändert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.

18. Die Eigentumsrechte und Urheberrechte an der von FlowOffice erstellten Software bleiben bei FlowOffice. Dem Kunden werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz von FlowOffice. FlowOffice behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

19. An Konzepten und Entwürfen der Entwicklungsleistung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.

20. Die Haftung für eventuelle Lizenzrechtsverletzungen liegt einzig beim Kunden. FlowOffice ist verpflichtet, diese Lizenzen bei der Übergabe an den Auftraggeber weiterzuleiten.

21. FlowOffice ist berechtigt, sämtliche Kundenwerke und Kundenlogos als Referenz anzugeben oder diese zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Sollte dies seitens des Auftraggebers nicht gewünscht oder untersagt werden, ist dies schriftlich zu äußern. Anderweitig bedarf es keinem zusätzlich geäußerten Einverständnis durch den Auftraggeber.

§ 6 Pflichten des Kunden

Die Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Leistungsteile zur Erstellung der Software/Anwendung liegt ausschließlich beim Kunden. Er versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornographische Inhalte enthalten und weder Urheber- noch Markenrechte Dritter verletzen. FlowOffice ist berechtigt, soweit sie Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, den Kunden um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Kunde dieser Bitte innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht nach, ist FlowOffice zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat FlowOffice in diesem Fall alle Kosten für die Erstellung der Software/Anwendung und übrigen Komponenten zu ersetzen.

§ 7 Entgelt und Zahlungsmodalitäten

22. Das zu leistende Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann FlowOffice den offenen Angebotsbetrag verlangen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug.

23. FlowOffice beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.

24. Betreuungsvereinbarungen werden jeweils für die im Vertrag festgelegte Dauer geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich. Das monatliche Pauschalentgelt für die Betreuung der Software wird jeden Monat nach Ablauf des Monats entrichtet.

25. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Davon unberührt bleiben Teilleistungen, die auch anteilig bezahlt werden.

26. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

27. Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.

28. Telefonische Beratung berechnet FlowOffice für jede angefangene viertel Stunde auf Basis des Stundensatzes in Höhe von 149,00€ (zzgl. MwSt.).

29. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.

30. Gegen Forderungen von FlowOffice kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

31. Die in Anspruch genommen Dienstleistungen von FlowOffice können auch in Raten abgezahlt werden. Hierzu wird eine Ratenvereinbarung bis maximal 12 Monatszahlungen getroffen. Die Raten sind, sofern nicht anderweitig vereinbart, binnen 5 Werktage der auf der Rechnung genannten Zahlungsziele zu begleichen.

32. Die im Rahmen von Marketingaktivitäten für FlowOffice entstandenen Kosten und Werbegebühren werden mit einem Aufschlag von 20% auf den Bruttopreis an Kunden weitergeben.

32.1 Im Rahmen der Marketing-Pakete kann der Kunde als weitere Leistung zusätzlich auch Werbeanzeigen bei Google, sog. Google Ads oder bei Meta Inc. (Facebook & Instagram) sog. Social Ads (nachfolgend Ads genannt) buchen.

32.2 Die Schaltung und Bezahlung der Ads erfolgt in aller Regel über die eigenen Konten der Kunden. Sollte dies nicht gewährleistet sein und die Kosten durch FlowOffice getragen werden, werden diese zu o.g. Konditionen weiterberechnet.

32.3 FlowOffice kann auf das Ads Budget eine prozentuelle Verwaltungsgebühr erheben. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird dem Kunden vorab bei der Buchung, im Reporting jeweils transparent ausgewiesen.

§ 8 Kündigung, Vertragsbeendigung und Vertragsinhaltsänderung

33. FlowOffice wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Kunden übergebene Material rechtswidrig ist, technisch nicht verwendbar ist oder die Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages für FlowOffice wirtschaftlich ruinös ist.

34. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder E-Mail.

35. Im Rahmen des Betreuungsvertrages ist FlowOffice zu Änderungen seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit die Änderungen für den Kunden keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Kunde informiert. FlowOffice ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben, insbesondere seitens der Gerichte oder der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erforderlich ist.

36. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email an seine Email-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

37. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Andere Mitteilungen der FlowOffice an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt FlowOffice grundsätzlich an die EmailAdresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

38. Werden im Falle einer Ratenzahlung die genannten Zahlungsziele nicht oder mit einer Verspätung von über 7 Werktagen beglichen, so behält sich FlowOffice vor, von der Ratenvereinbarung zurückzutreten und die offene Gesamtsumme einzufordern.

§ 9 Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag

39. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der erhaltenen Leistung bzw. Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

40. FlowOffice behält sich vor, mit der Vertragsdurchführung erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

41. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen, die auf die Erstellung einer individuellen Software/Anwendung des Verbrauchers gerichtet ist.

§ 10 Gewährleistung

42. FlowOffice leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Einige kundenspezifische Einstellungen von FlowOffice können online festgelegt werden. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von FlowOffice über das Internet. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von FlowOffice bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. FlowOffice gewährleistet eine fehlerfreie Funktionsfähigkeit der erstellten Software auf definierten Servern, Datenbanken und Betriebssystemen, die im Vertrag benannt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung die Verwendung von Software Dritter notwendig ist und deshalb Unterschiede in der Funktionalität bestehen können.

43. Sofern FlowOffice die Erfüllung oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ernsthaft und endgültig verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 12) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

44. Der Unternehmer kann Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen bzw. an dessen Stelle tretenden Aufwendungsersatz statt der Leistung wegen eines Mangels erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm bestimmten angemessenen Frist, verbunden mit der Erklärung, dass er nach dem Ablaufe der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne, verlangen, wenn nicht die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

45. Sofern FlowOffice die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

46. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

47. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von FlowOffice nicht.

§ 11 Verjährung

48. Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Software. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn FlowOffice grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von FlowOffice zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von FlowOffice nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

49. Ansprüche von FlowOffice auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

§ 12 Haftungsbeschränkung

50. FlowOffice hat bei der Entwicklung der Software/Anwendung alle technischen und architektonischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat. FlowOffice erstellt die Software/Anwendung mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Elemente.

51. FlowOffice haftet nur für Schäden, die von FlowOffice, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Nicht betroffen hiervon, sind datenschutzrechtliche Aspekte, sowie auf der Seite eingearbeiteten AGBs. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

52. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

53. Gegenüber Unternehmern haftet FlowOffice bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

54. Für die vom Kunden erhaltenen Unterlagen, Daten und Informationen, die FlowOffice übergeben wurden zur Entwicklung einer individuellen Software/Anwendung, kann FlowOffice nicht für den Verlust oder die Beschädigung haftbar gemacht werden. Macht das vom Kunden übergebene Material die Erstellung einer Software unmöglich haftet FlowOffice nicht für daraus entstandene Schäden.

55. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Personenschäden des Kunden und zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Datenschutz und Umgang mit Daten

56. FlowOffice weist gemäß §33 BDSG daraufhin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der FlowOffice im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

57. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.

58. Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von FlowOffice produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch FlowOffice findet nicht statt.

59. Weitere Aspekte entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter /datenschutz/.

§ 14 Virenschutz und Sicherheit

60. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs von FlowOffice gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.

61. Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des E-mail-Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.

62. Der Kunde verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigen.

63. FlowOffice behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. FlowOffice behält sich das Recht vor, dass Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.

64. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt FlowOffice von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

§ 15 Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Hosting-Service

65. Geltungsbereich

1.1 Die FlowOffice GmbH, Beethovenstraße 8, 67098 Bad Dürkheim (im Folgenden „Anbieter" genannt) erbringt für ihre Marke FlowOffice sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hätte diesen ausdrücklich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn von ihm in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbracht werden.

66. Definition

2.1 „Vertrag" oder „Account" bezeichnet das unter einer Kundennummer geführte Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter insgesamt.

2.2 Innerhalb eines Accounts können mehrere „Aufträge" unter jeweils unterschiedlicher Auftragsnummer verwaltet werden.

67. Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

3.1 Die Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden. Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet.

3.2 Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

3.3 Stellt der Anbieter Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren.

3.4 Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

3.5 Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Anbieter vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen bestimmten Server. Dem Kunden ist bewusst, dass es notwendig sein kann, ihn auf einen anderen Server zu migrieren, ohne dass es hierfür seiner Zustimmung bedarf. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen gemäß dieser Ziffer 5 informieren.

68. Pflichten des Kunden, Passwörter, Kundendaten, Datensicherung

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Der Kunde sichert zu, dass er mindestens 18 Jahre alt sowie voll geschäftsfähig gemäß den anwendbaren Gesetzen ist. Er verpflichtet sich zudem, den Anbieter jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten. Daten die der Kunde im Kundenmenü nicht selbst ändern kann, teilt er dem Anbieter unverzüglich per Post, Telefax, E-Mail oder in bestimmten Fällen telefonisch mit. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben.

4.2 Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Anbieters überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen (z.B. durch Backup-Produkte), die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Anbieters hochladen und Konfigurationen wiederherstellen. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigt wurden.

4.3 Der Kunde darf durch seine Software/Anwendung sowie dort eingebundene Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde darf seine Software/Anwendung nicht in Suchmaschinen eintragen, wenn und soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern und ähnlichen Techniken bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Der Anbieter ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt, seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen bzw. den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs zu dessen Diensten erhaltene Passwörter regelmäßig zu ändern sowie streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, bei Entwicklung seiner Software/Anwendung auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Anbieters verursachen. Der Anbieter kann Software/Anwendungen mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat (vgl. Abschnitt 4.3). Dies gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware).

4.6 Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:

4.6.1 Phishing-Seiten und/oder ein offenes Mail-Relays (Mailserver, der von jedem beliebigen Rechner Emails annimmt und an beliebige Dritte weiterleitet) oder ähnliches System über das SPAM-E-Mails verbreitet werden können

4.6.2 unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking)

4.6.3 Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing)

4.6.4 Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning)

4.6.5 Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist

4.6.6 jugendgefährdende Inhalte bereitzustellen; Erwachsenen-Inhalte ohne Abstimmung mit dem Anbieter zu veröffentlichen

4.6.7 das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist der Anbieter zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.7 Der Kunde verpflichtet sich „Spamming" sowohl unter Verwendung von Systemen des Anbieters wie auch unter Verwendung von Domains, die über den Anbieter registriert sind, zu unterlassen. „Spamming" liegt vor, beim Versand von E-Mails ohne vorherige ausdrückliche konkrete Einwilligung des jeweiligen Adressaten, soweit nicht eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegt. Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers oder der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG obliegt dem Kunden. Dem Kunden ist auch untersagt mittels Spamming Inhalte zu bewerben oder bewerben zu lassen, die unter einer über den Anbieter registrierten Domain oder über Systeme des Anbieters abrufbar sind.

4.8 Bei Shared-Hosting-Produkten ist es dem Kunden untersagt, über den Server mittels Skripten massenhaft E-Mails und/oder sog. „Spam-Mails", „Paidmails" bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System" beworben wird, zu versenden.

4.9 Für sämtliche Inhalte, die der Kunde speichert oder zum Abruf bereithält, ist im Verhältnis zum Anbieter ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Server als dem des Anbieters abgelegt sind und diese lediglich unter einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er durch sein Verhalten eine Rechtsverletzung ermöglicht. Seitens des Anbieters erfolgt keine Prüfung der Inhalte auf eventuelle Gesetz- oder Vertragsverstöße.

4.10 Ist mit dem Kunden die Durchleitung einer bestimmten Datenmenge pro Abrechnungszeitraum vereinbart, wird der Kunde dieses Limit überwachen. Übersteigt das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic), die für den jeweiligen Zeitabschnitt mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge, stellt der Anbieter dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag zu den hierfür vereinbarten Preisen in Rechnung.

4.11 Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizensierung verpflichtet.

69. Gewährleistung

5.1 Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich, soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.

5.2 Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten (Service Level Agreement) zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Ansprüche zu. Schadensersatzansprüche bestehen allenfalls im Rahmen der Haftung nach §12.

5.3 Wird die Funktionsfähigkeit eines Produkts aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung beeinträchtigt, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Fehlfunktionen auch bei vertragsgemäßer Nutzung eingetreten wäre.

5.4 Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung") und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

5.5 Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Anbieter garantiert nicht, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.

70. Haftung

6.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

6.2 Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Anbieter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

6.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

6.5 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.6 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.7 Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

6.8 Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter lediglich begrenzt auf die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten durch den Kunden verloren gegangen wären. Weiterführende Haftungsansprüche sind direkt an den bereitstellenden Servicedienstleister zu stellen. Je nach gewähltem Tarif werden die Anlagen durch verschiedene Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt. Diese können sein: (1) domainfactory GmbH, Oskar-Messter-Str. 33, 85737 Ismaning oder (2) RAIDBOXES GmbH, Hafenstr. 32, 48153 Münster.

§ 16 Schlussbestimmungen

71. Außer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hosting-Verträge in der beim Vertragsschluss gültigen Fassung.

72. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.

73. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von FlowOffice. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

74. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von FlowOffice oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

75. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.